8 Schritte zur Gründung GmbH

Schritte zur Neugründung einer GmbH

  1. Für die Gründung einer GmbH braucht es einen oder mehrere Gründer (natürliche oder juristische Personen). Sie legen den Firmennamen, das Stammkapital, die Art der Liberierung, wer die Geschäftsführung übernimmt etc. fest.
  2. Der/ die Firmengründer klären beim Handelsregister ab, ob der gewählte Firmennamen zulässig ist.
  3. Der/ die Firmengründer erstellen die Statuten der Gesellschaft und die Gründungsurkunde.
  4. Der/ die Firmengründer eröffnen für die Barliberierung des Stammkapitals bei der Bank ein Kapitaleinzahlungskonto. Nach der Einzahlung des Betrages erstellt die Bank eine Kapitaleinzahlungsbestätigung. Bei Sacheinlagen muss ein spezieller Sacheinlagevertrag abgeschlossen werden.
  5. Der Notar erstellt anlässlich der Gründungsversammlung die öffentliche Urkunde des Gründungsaktes. Die Gesellschafter bestimmen die Geschäftsführer und die Art ihrer Zeichnung und legen den Sitz der Gesellschaft fest.
  6. Nach der Gründerversammlung melden der/ die Firmengründer die Gesellschaft beim zuständigen Handelsregisteramt an. Mit dem Eintrag erlangt die GmbH ihre Rechtspersönlichkeit.
  7. Nach Veröffentlichung der Gesellschaft im Schweizerischen Handelamtsblatt oder nach Vorliegen eines Handelsregisterauszuges können die zeichnungsberechtigten Personen über das einbezahlte Kapital auf dem Stammkapitaleinzahlungskonto bei der Bank verfügen.
  8. Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

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